Wasserschaden – wie erkenne ich ihn und was hilft?

Ein Szenario, das so niemand erleben möchte: Aus Rohren oder Wänden dringt plötzlich Wasser in die Wohnung ein, das Zimmer steht unter Wasser, Mobiliar und Böden werden nass und in Mitleidenschaft gezogen. Jetzt hilft nur eins: Rasch handeln, retten was zu retten ist und dennoch alles dokumentieren, damit die Versicherung am Ende einspringt und für Schäden aufkommt. Wer nach der unserer Checkliste vorgeht, macht alles richtig. Diese kann jeder Vermieter auch seinem Mieter aushändigen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, um schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Bei einer Überschwemmung in Haus oder Wohnung muss man schnell und vor allem richtig vorgehen. Einerseits soll der Schaden möglichst gering gehalten, zeitgleich muss alles für die Versicherung dokumentiert werden. Auch der Vermieter muss bei einem Wasserschaden umgehend informiert werden. Hier kommen Tipps von uns, was im worst case zu tun ist.

Wie sollte ich nacheinander vorgehen?

Wasser abstellen, Strom abstellen, Wasser beseitigen, Hausrat retten, Fotos vom Schaden machen, Wasserschaden der Versicherung melden (Schadenshotline)

Was sind die häufigsten Ursachen und welche Versicherung ist zuständig?

Fahrlässigkeit des Mieters: Z.B. ist ihm bewusst, dass ein Rohr undicht ist, sagt es dem Vermieter aber nicht – dann haftet der Mieter. Für Schäden an Möbeln etc. des Mieters ist dessen Hausratversicherung da.

Defekte Leitungen: Undichte Verbinder oder poröse Leitungen an Wasch- oder Spülmaschine können hier der Auslöser sein. Auch hier ist für Schäden die Hausratversicherung zuständig.

Wasserrohrbruch: Im Falle eines Rohrbruches ist meist der Eigentümer/Vermieter für die Schadensbeseitigung zuständig. Dessen Gebäudeversicherung haftet auch für den Schaden, der eventuell in Nachbarwohnungen verursacht wird. 

Gefrorenes Wasser: Werden Heizungen im Winter lange nicht betrieben, kann das vorkommen. Platzen Rohre aufgrund von Nachlässigkeiten seitens der Mieter, sind diese in der Verantwortung (Absicherung durch Hausratversicherung).

Verstopfungen von Abwasserrohren: Der Vermieter ist dann Verursacher, wenn ein Fehler an der Substanz des Objekts vorliegt oder wenn es keine Beweise dafür gibt, dass der Mieter die Verstopfung zu verantworten hat (Wohngebäudeversicherung). Schuld ist der Mieter, wenn die Verstopfung durch Hygieneartikel oder ähnlichem liegt (Hier könnte die Haftpflichtversicherung greifen).

Borschäden: Wird versehentlich ein Wasserrohr angebort, z.B. beim Verlegen von Fernsehkabeln, ist der Mieter in der Verantwortung – kommt aber selten, bis gar nicht vor. Hier würde die Haftpflicht greife, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig entstanden ist.

Unwetter und Naturkatastrophen: Hier sind Mieter nicht haftbar zu machen! Es greift für den Vermieter die Wohngebäudeversicherung bzw. die Elementarschäden-Versicherung, welche genau für solche Fälle da ist: Unwetter, Flut, Starkregen, Gewitter… Bei Sturmschäden haftet die Versicherung allerdings erst ab der Windstärke der Stufe acht und mehr. 

Schuldzuweisung unklar: Im Zweifelsfall greift die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Falls sich neue Erkenntnisse ergeben und dem Mieter im Nachhinein klar die Schuld zugewiesen werden kann, kann die Versicherung des Vermieters die des Mieters in Regress nehmen.

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